Das Honorar regelt das Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen und Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz JVEG), Stand 01.01.2023 geändert und/ oder die BVS Richtlinie vom Juli 2024 bzw. kann pauschal vereinbart werden.
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